Klage gegen die DEVK erfolgreich - Zeithonorar nicht anwendbar

Das Amtsgericht Rastatt hat am 22.08.2025 entschieden, dass die DEVK Allgemeine Versicherungs-AG der BESA Kfz-Gutachter e.K. ein gekürztes Honorar in Höhe von 278,34 € nebst Zinsen nachzahlen muss. Hintergrund war die unrechtmäßige Kürzung des Gutachterhonorars nach einem regulären Schadensfall und üblichen Honorarkosten.

Das Urteil bestätigt, dass auch bei vermeintlich kleinen Schäden eine vollständige und faire Vergütung für Sachverständigenleistungen rechtlich geboten ist.

Wir bestreiten Fälle wie Diesen für unsere Kunden durch alle Instanzen. Denn würden wir es nicht tun, müssten die Kunden das aus eigener Tasche bezahlen. 

Für uns ist die Kundenzufriedenheit oberstes Ziel und sie können sicher sein, dass wir auch neben der gewissenhaften Gutachtenerstellung den Fall erst zu Akten legen, wenn die Versicherung wirklich vollumfänglich reguliert hat. 

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(Details aus dem Urteil wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert.)




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